Wichtig: Bevor das eRezept ausgestellt werden kann, muss in dem betreffenden Quartal die elektronische Gesundheitskarte in der Praxis eingelesen worden sein.

Das elektronische Rezept (eRezept) ersetzt den bisherigen „rosa Zettel“ für die Verschreibung von Medikamenten. Ihre Praxis stellt das eRezept aus. Es wird im sicheren digitalen Gesundheitsnetz (genannt „Telematikinfrastruktur“) gespeichert. Ihre Apotheke kann es von dort sicher und verschlüsselt abrufen. Das gilt nur für Kassenrezepte, nicht für Privat-, Hilfsmittel- oder Heilmittelrezepte.